Es ist kein Geheimnis, dass am kommenden Wochenende das
berühmt-berüchtigte Altstadtfest in Limburg stattfindet. Dabei erklärt der
Veranstalter den gesamten Bereich der historischen Altstadt kurzerhand zur
Partymeile (in der Realität tendenziell Partylabyrinth) und kassiert jeden für
das bloße Betreten ab.
Auf der Homepage des Limburger Altstadtkreises e. V. liest man:
Der Eintrittspreis
beträgt € 2,50
Doch für die Anwohner hält der Veranstalter zuvorkommenderweise ein ganz
besonderes Bonbon als Vergünstigung bereit. Als Aufmacher kann man auf der
Startseite lesen (Interpunktion original):
Die „Anwohnerbändchen“ für das 38.
Altstadtfest vom 28. – 30. Juni 2013 können ab dem 24. Juni 2013 in der Zeit
von 10:00 – 18:00 Uhr MEZ im Teppich-Geschäft bei
- TeppichBaschek
- Grabenstraße 46
- 65549Limburg a.d. Lahn
abgeholt werden.
Die abgegebenen „Bändchen“ müssen
registriert werden. Jedes Haushaltsmitglied bekommt„einBändchen“. Der
Nachweis,der Anzahl der Bewohner muss geführt werden!!!
Übersetzt heißt das, dass ich mich höchstselbst zu besagtem
Geschäft begeben muss. Dort muss ich mich ausweisen sowie Meldebescheinigungen
meiner Familie vorlegen, um schrillfarbene Einmal-Plastikarmbänder zu erhalten,
die ich und meine Angehörigen über drei Tage sichtbar zu tragen haben. Falls ich
das unerhörte Verlangen habe, mein EIGENES Haus in der Zeit zu erreichen und zu
betreten. Besucher, die in diesem Zeitraum zu mir wollen, sind gezwungen, einen "Eintritt" zu entrichten, selbst wenn sie gar nicht auf das Altstadtfest wollen.
Ein Verein, der zum Zweck der Kommerzförderung einen ganzen
Stadtteil zum Sperrbezirk erklärt, nimmt also Polizeirechte für sich in
Anspruch, die ihn berechtigen sollen, Anwohner vorzuladen, sich zu legitimieren und
ihre Identität kontrollieren zu lassen und darüber hinaus zu verpflichten, sich
im Anschluss selbst zu markieren.
Da sich ein solches Ansinnen nach meiner unmaßgeblichen Meinung mit geltendem Recht,
insbesondere mit den Grundrechten auf Freizügigkeit und Eigentum nicht vereinbaren
lässt und es darüber hinaus einen massiven Angriff auf diese Rechte gegen meine Familie gab (meine Tochter wurde von jugendlichen Warnwestenträgern mit Gewalt daran gehindert, zu unserem Haus zu fahren und darüber hinaus gezwungen, "Eintritt" zu zahlen, obwohl sie sich mit ihrem Personalausweis als ANWOHNERIN ausweisen wollte), schrieb ich vor einigen Jahren einen Brief an den
Bürgermeister der Stadt Limburg.
Es dauerte fast ein Vierteljahr und bedurfte zweier
Nachfragen, bis ich endlich (und auch noch 14 Tage nach dem im Schreiben angegebenen Datum) die folgende Antwort erhielt.
Diese Stellungnahme ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert,
wenngleich leider typisch für Schriftverkehr mit Limburger Behörden. Zum
überwiegenden Teil befasst sie sich nämlich NICHT mit den verlangten Auskünften bezüglich der Rechtsgrundlagen des Handelns von Stadt und Veranstalter,
sondern betrifft Belange und Interessen Dritter.
Die von mir gestellten Fragen
waren nicht nach Ziel, Tradition und Organisation des Altstadtfestes. Sondern
sehr eindeutig nach der Legitimität der Eingriffe in meine Rechte.
Dazu bezieht die Stadt Limburg dann trotzdem gut versteckt und
verklausuliert aber gleichwohl eindeutig Stellung.
Und diese Aussagen sind in dem obenstehenden Schreiben zu finden:
- Der Veranstalter ist nicht berechtigt, ein
EINTRITTSGELD für das Betreten der Altstadt zu verlangen
- Der Veranstalter und seine Hilfsbeauftragten
sind nicht berechtigt, irgendjemanden, wie auch immer, am Betreten der Altstadt
zu hindern
- Der Veranstalter ist nicht berechtigt, Straßen
zu sperren und in irgendeiner Weise in den fließenden Verkehr einzugreifen
- Der Veranstalter ist nicht berechtigt, Fahrzeuge
anzuzuhalten
- Der Veranstalter ist nicht berechtigt, Anwohner
in ein Teppichgeschäft vorzuladen
- Der Veranstalter ist nicht berechtigt,
irgendeine Identitätsprüfung vorzunehmen
- Der Veranstalter ist nicht berechtigt,
irgendjemanden, ob Besucher oder Anwohner, dazu zu zwingen, ein Markierungsband
am Arm zu tragen
In dem nun mehrere Jahre alten Schreiben (das übrigens zu
einer Zeit verfasst wurde, als der „Eintritt“ noch 1,-- € betrug…) verpflichtet
sich die Stadt, den Veranstalter nachdrücklich auf die Rechtslage hinzuweisen
und darauf hinzuwirken, dass dieser sich während des Altstadtfestes im Rahmen
der Gesetze bewegt.
Dies ist jedoch ganz offensichtlich nie geschehen.
Wie bereits in dem Schreiben angedeutet, sieht sich
die Stadt Limburg mehr als Sachwalter eines kommerziellen Veranstalters, dem
sie willfährig und mit Unterstützung des Ordnungsamtes den ganzen Stadtteil als
Machtbereich übertragen hat, denn als Schützer von Bürgerrechten.
Dies ist an der mehr als verqueren „Argumentation“ leicht
abzulesen.
Ein „freiwilliger Unkostenbeitrag“ ist eine Summe, die
jemand ohne Zwang und insbesondere in Kenntnis der Freiwilligkeit entrichtet.
Ein „Eintritt“ ist die Summe, die jemand zu zahlen genötigt ist, will er einen
bestimmten, abgesperrten Bereich betreten, bei dem ein anderer über das
Hausrecht verfügt.
Zahlt jemand einen freiwilligen Beitrag, ist es nicht
erforderlich, dass sich dieser als Beitragszahler markiert!
Ist niemand
gezwungen zu zahlen und sich schlachtviehartig mit Farbband zu versehen, gibt
es auch ABSOLUT KEINE „organisatorischen Gründe“ weshalb Anwohner sich
kennzeichnen müssten, um sich "frei bewegen zu können"! Das impliziert, dass sie das OHNE Armband nicht könnten, also irgendjemand sie daran hindern dürfte.
Dass genau dies nicht der Fall ist, konstatiert die Stadt Limburg jedoch im selben Schreiben eindeutig, ohne dass der Verfasser auch nur einen Gedanken an die eklatante Widersprüchlichkeit seiner Epistel verschwendet hätte.
Das gesamte Schreiben atmet den unseligen Limburger Geist
des „wir machen mal, ob es legal ist oder nicht, es wird schon keiner merken“, wie man ihn leider von Seiten der Verwaltung nur zu gut kennt.
Unter der Hand und unter dem Tisch wird dem Veranstalter offensichtlich mal wieder ein Freifahrtschein zur gefälligen Selbstbedienung erteilt
Wie sonst soll man diese von jedem Respekt vor dem
Gesetz unbeleckte Haltung verstehen, die sich in den Ankündigungen bezüglich EINTRITT sowie ANWOHNERBÄNDCHEN auch in diesem Jahr dokumentiert?
An keiner Stelle fällt der Begriff "freiwilliger Unkostenbeitrag". Wenn der Limburger Altstadtkreis von den Menschen, die sowieso teils Riesensummen während dieser tollen Tage in Alkohol und Angebratenes kanalisieren, einen Beitrag für die Musik kassieren will, steht es ihm doch frei, seine bewesteten Schirmmützenträger mit derselben rund um die Bühnen sammeln zu schicken. Dann kann jeder FREIWILLIG etwas geben, der sich von der Beschallung mehr unterhalten als von deren (wie man hört) beständig nachlassender Qualität belästigt fühlt.
Es sei an dieser Stelle aber noch einmal ganz klar ausgesprochen und betont:
Das Erheben eines
Eintrittsgeldes für das Altstadtfest ist ILLEGAL.
Niemand muss für das Betreten der Altstadt irgendetwas
bezahlen.
Jeder, der einen anderen zu irgendeinem Zeitpunkt am
Betreten der Altstadt hindern will und kein Amtsträger ist, der mit einer
Rechtsgrundlage für diesen Eingriff handelt, begeht damit eine Straftat.